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Existenzgründung
Als Existenzgründung bezeichnet man den Beginn einer selbstständigen Tätigkeit im Haupt- oder auch Nebenerwerb. Die Existenzgründung erfolgt formal durch die Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise bei Freiberuflern durch die Anmeldung der Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.

Damit ist ein erster Teil der Existenzgründung abgeschlossen. Weitere folgen - wie zum Beispiel die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft, Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers und der jeweiligen Kammer.

Vor diesem ersten Schritt sollten sie unbedingt einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
So können Fehler von Beginn an vermieden werden.

Themen einer Existenzgründungsberatung können sein:
  • Geschäftsidee
  • Businessplan
  • Gründungszuschüsse und andere Finanzquellen

  • Rechtsformen
  • Buchführung
  • Steuerliche Pflichten
  • Kapitalbedarf

  • Branchen
  • Zielgruppen
  • Unternehmerpersönlichkeit
  • Produkt/Dienstleistung
  • Versicherungen - persönliche wie betriebliche